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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 27.09.2012


Stimmen zum Hamburger Beschluss - Dilek Kolat, BAG und Deutscher Juristinnenbund e.V.
AVIVA-Redaktion

Nachdem der Bundesrat am 21. September 2012 eine verpflichtende Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen beschlossen hat, fordert der djb eine Frauenquote per Gesetz, die ...




... Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) vom "frauenpolitischen Gewissen" der CDU, Rita Pawelski, ein klares Bekenntnis. Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat (SPD) kritisiert die Flexi-Quote scharf.

An dieser Stelle veröffentlicht AVIVA-Berlin das Statement von Dilek Kolat, die Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbunds e.V., sowie den Offenen Brief der BAG kommunaler Frauenbüros an die stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses "Regionale Wirtschaftspolitik" des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestags, Rita Pawelski (CDU)

Der djb fordert auf dem Deutschen Juristentag 2012 eine Frauenquote per Gesetz

Im Rahmen der Abteilung Wirtschaftsrecht diskutierte der 69. Deutsche Juristentag vom 18. bis 21. September 2012 in München unter dem Titel "Staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die Unternehmensführung" vor allem die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für die Vorstände und Aufsichtsräte der börsennotierten Unternehmen. Erwartungsgemäß lehnten die überwiegend im Gesellschaftsrecht tätigen Juristen den vermeintlichen "Fremdkörper" im Aktienrecht als unberechtigte Indienstnahme der Unternehmen für gesellschaftspolitische Anliegen ab.

Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbunds (djb) forderten dagegen mit Blick auf die Ergebnisse des djb-Projektes "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" (www.djb.de/Projekt_HV/ ) eine verbindliche Quote zur Sicherung gerechter Teilhabe der Frauen an den Führungspositionen der Wirtschaft. Ramona Pisal, Präsidentin des djb: "Wir brauchen die Quote per Gesetz. Selbstverpflichtungen der Unternehmen sind weitgehend wirkungslos geblieben. Freiwillig wird nicht geteilt."

Trotz der Ablehnung der Frauenquote durch die djt-Abteilung Wirtschaftsrecht hat die intensive Debatte und Auseinandersetzung mit den Argumenten des djb dazu geführt, dass die Abteilung die Bemühungen des Corporate Governance Kodex um eine verstärkte Beteiligung von Frauen in Führungsgremien ausdrücklich begrüßte und empfahl, die in anderen europäischen Ländern bereits bestehenden Quotenregelungen näher zu untersuchen.

Offener Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)

"Sehr geehrte Frau Pawelski,

mit den Stimmen von zwei CDU-geführten Großen Koalitionen hat der Bundesrat am 21. September eine gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen beschlossen. Die Hamburger Initiative sieht lange Übergangsfristen (bis 2023) in einem zweistufigen Verfahren (2018: 20 Prozent, 2023: 40 Prozent) vor - und gewährleistet damit "die breite Akzeptanz auf Seiten der betroffenen Unternehmen", wie es im Entwurf heißt.

Im Vordergrund: Das Anliegen der Frauen

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ihre Zustimmung zur Initiative Hamburgs so begründet:

"Ich stelle mich damit hinter das Anliegen der Frauen, hinter dem ich schon immer gestanden habe, und ich sehe keinen Sinn darin, einen Standpunkt zu verändern, bloß weil er von einem Land eingebracht wird, das SPD-regiert ist."

Hamburger Entwurf bleibt weit hinter Berliner Erklärung zurück

Auch Sie und viele Ihrer Fraktions- und Parteikolleginnen haben sich Ende vergangenen Jahres hinter die Sache der Frauen gestellt: mit der Berliner Erklärung. Mit ihr haben Sie in einem überfraktionellen Konsens deutlich gemacht: Ohne gesetzliche Regelung schaffen Frauen den Sprung in die Top-Etagen der Unternehmen nicht. Weiterhin stehen Sie mit der Erklärung dafür, als ersten Schritt eine Mindestquote von 30 Prozent auf den Weg zu bringen. Das Hamburger Modell bliebe damit also weit hinter Ihren Vorstellungen zurück.

Nicht nur weiße Salbe verteilen

Fast 17.000 Männer und Frauen haben Ihnen bis heute mit Ihrem Namen ihre Rückendeckung gegeben. Verteilen Sie nicht weiße Salbe mit der Berliner Erklärung. Verhelfen Sie solchen öffentlichkeitswirksamen Willensbekundungen auch zu Durchsetzungskraft. Stimmen Sie im Bundestag für den Hamburger Gesetzentwurf. Folgen Sie Ihrem frauenpolitischen Gewissen.

Wir, die etwa 1.900 kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Deutschland, sehen im Hamburger Entwurf nur einen ersten, wenngleich auch überfälligen Schritt. Ziel muss Parität sein. Ziel muss eine gesetzliche Quote nicht nur für Aufsichtsräte, sondern auch für die Vorstände sein.

Mit freundlichem Gruß

Roswitha Bocklage
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Geschäftsstelle"


Auch die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat, (SPD) erklärte zum Hamburger Gesetzentwurf:

"Es ist höchste Zeit dafür, dass der Bundesgesetzgeber tätig wird und mit einer gesetzlichen Quote den Weg für qualifizierte Frauen in Entscheidungsgremien der Wirtschaft ebnet. Die Flexi-Quote bietet demgegenüber keine adäquate Lösung für das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen. Die fortdauernde eklatante Unterrepräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen muss endlich beendet werden. Der vorgelegte Entwurf bietet dafür eine gute Grundlage, weil er eine Mindestquote in Höhe von 40 Prozent und einem wirksamen Sanktionsmechanismus für den Fall, dass die Quote nicht erreicht wird, enthält. Es kann nicht sein, dass Deutschland, was Frauen in Führungspositionen angeht, ein Entwicklungsland ist".


Weitere Informationen finden Sie unter:

www.djb.de

Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG) (21.09.2012)

Berliner Erklärung

www.dilek-kolat.com

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